Sehr viele kleine Softwarehersteller verwenden zum Vertrieb ihrer Software das Bezahlsystem von Share-it. Wenn speziell Firmen über keinen PayPal oder sonstige Online-Zahlungssysteme verfügen so ist das die einzige Möglichkeit um auf Rechnung zu kaufen. Der Ablauf ist wie folgt:
-Man bestellt im Onlineshop des Anbieters das gewünschte Produkt.
-Man erhält eine Rechnung die man vorab bezahlen muss.
-Triff der Rechnungsbetrag auf dem Konto von Shareit ein, so wird das Produkt versendet.
Im Prinzip ist dieser Weg recht einfach. Doch in den aktuellen Fall stellte sich das ganze als nicht durchführbar heraus. Und zwar, wenn es sich um eine Internationale Fremdwährungsüberweisung handelt. In diesem Fall erhält die Firma Shareit den Betrag nicht auf dem Konto mit der Information der Absender-Konto Nummer sondern mit dem „Swift message input reference“ Code. Mit diesem Code kann oder will Shareit aber nicht arbeiten oder kann damit nichts anfangen. Obwohl dieser Code jedoch definitive im Zahlungseingang auf dem Shareit Konto enthalten ist.
Um das Produkt zu erhalten verlangt Shareit eine schriftliche Bankbestätigung der Nachforschung. (Auskunft der Share-it Hotline) Für so eine Bestätigung verlangen Banken 40-80 Euro. Wenn nun das Produkt z.B. nur 30 Dollar kostet so steht dieser Betrag zu keiner Relation. So kann man den Überwiesen Betrag am besten abschreiben. Fraglich ist, was Shareit mit den ganzen nicht zuordenbaren Beträgen macht.
Jeder der einmal in dieses Dilemma gekommen ist, wird sich hüten ein weiteres mal zu bestellen. Auf diesem Wege versperren sich viele kleine Softwarefirmen den Vertrieb ihrer Produkte. Ist eigentlich schade.